Durch die hohen und vielfältigen Anforderungen, die an Pferdeweiden gestellt werden, kommt einer aufmerksamen Weideführung
eine besondere Bedeutung zu.
Die Besonderheiten der Pferdeweide erschweren das optimale Management gegenüber Rinderweiden oder reinen Wiesenbeständen mit
ausschließlicher Schnittnutzung. Bei einer Pferdeweide sollte folgendes beachtet werden:
- Die Größe der Weidefläche muss dem Bewegungsdrang des Pferdes genügen.
- Die Grasnarbe soll durch Dichte und Zusammensetzung eine feste, aber elastische Unterlage für freien Lauf und gute Hufbildung geben.
- Der Aufwuchs soll gutes Futter liefern.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt Pferdeweiden und auf den Seiten des Kompetenzzentrum PFERD.
Beweidungsverbot
Die zuständige Behörde kann ein Beweidungsverbot aussprechen, wenn auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche die Grasnarbe einer Pferdeweide großflächig zerstört ist. Die Zerstörung der Grasnarbe stellt nach Bundesbodenschutzgesetz( § 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft ) eine schädliche Bodenveränderung dar.
Zusätzlich kann die Behörde anordnen, dass die zerstörte Grasnarbe unverzüglich durch Neueinsaat wiederherzustellen ist. die Fläche darf erst wieder zur Beweidung eingesetzt werden, wenn die Trittfestigkeit der Grasnarbe wiederhergestellt und eine ausreichende Narbendichte sichergestellt ist.
Im Pferdereport Baden-Württemberg wird die Situation der Pensionspferdehaltung beschrieben und die wirtschaftliche Situation von 38 Betrieben aus Baden-Württemberg durchleuchtet.
Der Pferdereport ist ein Gemeinschaftsprojekt der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume und des Kompetenzzentrums Pferd. Er basiert auf der Datenerhebung in 38 Betrieben und der Auswertung der Buchführungsabschlüsse.
Der Pferdereport Baden-Württemberg liefert eine ökonomische Auswertung der Pensionspferde-betriebe sowie Informationen über die verschiedenen Betriebsstrukturen, die angebotenen Haltungsformen, das Serviceangebot, die Ausstattung der Betriebe und über deren Kundschaft.
Den aktuellen Pferdereport können Sie im LEL-Online-Shop erwerben.
Wir bieten allen LandwirtInnen die Möglichkeit Grundfuttermittelproben am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) untersuchen zu lassen. Sollten Sie Interesse an einer Untersuchung oder offene Fragen haben nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Eine Untersuchung der Grundfuttermittel wie Heu oder Silage ist Voraussetzung für die richtige Einschätzung der Futterqualität und Grundlage der Berechnung einer ausgeglichenen und den Bedürfnissen angepassten Ration.
Das LTZ Augustenberg bietet hierfür ein großes Untersuchungsspektrum. Neben der energetischen Bewertung und der Analyse der Nährstoffe können beispielsweise auch Erkenntnisse über die Futterhygiene und damit über eventuell im Futter vorhandene schädigende Stoffe (z.B. Verderb anzeigende Pilze oder Bakterien) gewonnen werden.
Eine Futtermitteluntersuchung bietet sich besonders im Bereich der Fütterung von großen und kleinen Wiederkäuern und Pferden an.
Bitte achten Sie auf die korrekte Entnahme und Verpackung der Futterprobe. Hinweise hierzu finden Sie im angefügten Leitfaden.
Bei jeder Pferdehaltung fallen im Lauf des Jahres größere Mengen an Festmist und Sickerwasser an, die einerseits wertvolle Dünger sind, andererseits aber auch unsere Umwelt, vor allem Gewässer, gefährden können. Das Einleiten dieser Stoffe in die Kanalisation, in oberirdische Gewässer und Gräben sowie das Versickern in den Untergrund ist deshalb verboten.
Verschiedene Vorschriften aus Bau- und Wasserrecht verpflichten jeden Tierhalter dafür zu sorgen, dass Ausscheidungen der Tiere so gelagert und ausgebracht werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen wird.
Dazu gehört die Lagerung von Festmist auf einer wasserundurchlässigen Betonplatte (Dunglege). Diese Betonplatte ist so anzulegen, dass kein Sickerwasser über die Platte abfließen kann. Die Bemessung der Festmistplatte sollte auf eine mindestens 6-monatige Stapelzeit ausgerichtet sein.
Festmist mit hohen TM-Gehalt (z.B. Pferde-, Schaf- und Ziegenmist) kann auch in wannenförmig ausgebildeten Festmistlagern und Jauchgrube gelagert werden. Die Höhe der seitlichen Begrenzungen ist der Stapelhöhe des Mistes anzupassen, sie sind mindestens bis zu einer Höhe von 0,35 m flüssigkeitsdicht auszubilden. An der offenen Seite ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Vor dem Festmistlager ist eine Rangier- und Verladefläche zu befestigen, die sauber zu halten ist und nicht zum Festmistlager entwässert wird.
Nur in Ausnahmefällen (z.B. als Übergangslösung bis zur Fertigstellung ausreichender Lagerkapazität bzw. aufgrund beengter Ortslagen) sind Festmistzwischenlager (Feldmisten) auf unbefestigten Flächen möglich.
Informieren Sie sich am besten vorher, ob die Lagerung in Ihrem Fall zulässig ist.
Für Festmistzwischenlager gilt ein generelles Verbot in den Zonen 1 und 2 von Wasserschutzgebieten sowie in Überschwemmungsgebieten; in der Zone 3 von Wasserschutzgebieten sind sie in der Regel unzulässig.
Verstöße gegen wasserrechtliche Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden. Strafbar macht sich, wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. Wird dabei die öffentliche Wasserversorgung gefährdet, drohen empfindliche Strafen.
Festmistzwischenlager sind in Ausnahmefällen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb der genannten Gebiete zulässig, wenn
- mindestens 20 cm unverletzte Bodenschicht vorhanden ist,
- der höchste Grundwasserstand tiefer als 1 m unter der Oberfläche liegt,
- bei Hanglagen ein umlaufender Graben zur Ableitung des Niederschlagswassers angelegt ist,
- ein Abfließen von Jauche/Sickerwasser in oberirdische Gewässer, Gräben und Erdfälle, z.B. in geneigtem Gelände, verhindert wird,
- folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 150 m von Eigenwasserversorgungsanlagen
- 50 m von oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Seen, Teiche)
- 50 m von Erdfällen50 m von Dränsaugern und -sammlern
- 20 m von Straßen, Straßengräben, kleine Vorflutgräben und Rohrleitungen.
Die Zwischenlagerung darf nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (also nicht im Wald, am Waldrand oder auf Unland) erfolgen.
Kann Pferdemist nicht an Dritte zur Verwendung abgegeben werden, so hat der Tierhalter selbst für eine umweltgerechte Ausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu sorgen.
Sorgfältig kompostierter Pferdemist ist ein wertvoller Dünger. Ein Pferd liefert im Jahr etwa 10 Kubikmeter Festmist (mit Stroh), der etwa 60 kg Stickstoff, 40 kg Phosphat und 110 kg Kalium enthält. Diese Nährstoffe decken den Nährstoffbedarf von 1 bis 2 Hektar Grünland (Wiese) ab.
Frischer Pferdemist sollte nicht auf Grünland ausgebracht werden, da der hohe Ammoniumgehalt zu Pflanzenschäden führen kann.
Eine geregelte Kompostierung verbessert den Düngewert und verringert gleichzeitig die Gefahr einer Umweltbelastung.
Reiner Pferdemist benötigt mindestens 2 bis 3 Monate, bis er zu Kompost mit guter Düngewirkung verrottet ist.
Aber Vorsicht ! Auch bei einer gesteuerten Kompostierung kann Sickerwasser entstehen. Bei Feldmisten empfiehlt es sich deshalb, vor Aufsetzen des Misthaufens den Boden mit Bentonit (0,5-1 kg/m 2 ) abzustreuen oder eine Schicht aus Stroh, Sägespänen, Rindenhäcksel oder Torf anzulegen. Ablaufendes Sicker- und Regenwasser wird so gebunden.
Nach Räumen des Mistplatzes hilft die Einsaat und Ernte von Weidelgras, in den Boden verlagerte Nährstoffe aufzunehmen.