Dieser Teil ist derzeit nicht aktuell und wird überarbeitet
Der Schutz des Bodens ist ab 01.07.2010 durch Maßnahmen zu gewährleisten, die sich an der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach der Erosionsgefährdung auszurichten haben. Die Einteilung der Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung erfolgt in Baden-Württemberg auf die Flurstücke bezogen.
Die Einteilung der Flurstücke im CC-Erosionskataster finden Sie im Flurstücks / Flächeninfo, die Sie mit Ihren Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag erhalten haben.
Zum CC-Erosionskataster wird im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung umfangreiches Informationsmaterial bereitgestellt.
Mit etwa 1,4 Mio ha werden fast 40% der Landesfläche - also der Böden - Baden-Württembergs landwirtschaftlich genutzt. Der Boden ist für die Erzeugung gesunder Nahrungs- und Futtermittel sowie von nachwachsenden Rohstoffen die wichtigste Produktionsgrundlage. Böden zu schützen und nachhaltig zu nutzen ist daher eine zentrale Aufgabe für die landwirtschaftlichen Betriebe.