Dieser Teil ist derzeit nicht aktuell und wird überarbeitet
Die standortgerechte Sortenwahl ist ein zentrales Element der integrierten Pflanzenproduktion.
Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Landessortenversuche, die auf den zentralen Versuchsfeldern in den verschiedenen Naturräumen des Landes unter Beteiligung der Unteren Landwirtschaftsbehörden durchgeführt werden.
Das Landwirtschaftsamt Waldshut betreut daher gemeinsam mit dem Landwirtschaftsamt Schwarzwald-Baar-Kreis das Zentrale Versuchsfeld Döggingen.
Aktuelle Informationen zu den Versuchsergebnissen der LTZ Augustenberg:
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Zwischenfrüchte werden zwischen zwei Hauptkulturen als Gründüngung oder zur Futter- nutzung angebaut. Sie sind ein sehr wichtiges Instrument des Pflanzenbaus zur Erhaltung einer Vielzahl von ökologischen und agronomischen Funktionen. So werden unter anderem Nährstoffe über Winter in Biomasse konserviert und dadurch deren Auswaschung in das Grundwasser verhindert, so dass diese der folgenden Hauptkultur zur Verfügung stehen. Zwischenfrüchte verringern auch Wassererosion und damit den Eintrag von Nährstoffen in Oberflächengewässer. Beim Anbau von Leguminosen wird zudem Stickstoff fixiert, der von der Nachfrucht genutzt werden kann. Durch die Durchwurzelung und Erhöhung der biologischen Aktivität werden Bodenstruktur, Humusbilanz und damit Bodenfruchtbarkeit verbessert. Ein zielgerichteter Zwischenfruchtanbau kann zudem einen Beitrag zur Unkraut- und Schad-erregerunterdrückung leisten.
Untersaaten werden in eine Hauptfrucht (Deckfrucht) eingesät und nach Ernte der Haupt- frucht als Gründüngung oder zu Futterzwecken genutzt. Nach Ernte der Hauptkultur erfüllen sie ökologischen und agronomischen Funktionen einer Zwischenfrucht und können ggf. als Hauptfrucht zur Futtergewinnung in den Folgejahren (Kleegras) dienen.
Das LTZ Augustenberg befasst sich im Arbeitsfeld Zwischenfrüchte und Untersaat mit der Verbesserung der pflanzenbaulichen und Ökosystem-Leistung von Zwischenfrüchte und Untersaaten. Dies geschieht durch Facharbeit und Versuche, insbesondere im Hinblick auf pflanzenbaulichen Ausgestaltung des Agrarförderprogramme FAKT, der Greening-Vorgaben im Rahmen der GAP und den Anforderungen des Wasserschutzes.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des LTZ Augustenberg