Hier finden Sie alles zum Antragsjahr 2023
Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland
2015
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL), Ausgabe 06.02.2015
Allgemeine Informationen zum Gemeinsamen Antrag
- Cross Compliance
- FIONA
- Formulare / Merkblätter / Informationen zum Gemeinsamen Antrag
- Grundanforderungen für Vorhaben bei FAKT und LPR
gemäß den Artikeln 28, 29 und 33 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - Fachbeiträge
- Dauergrünlandumwandlungsverbot
Formulare zur Antragstellung auf Genehmigung und Anzeige einer Dauergrünlandumwandlung sowie weitere Informationen - Kennarten FAKT (Extensives Grünland)
- Landschaftselemente (LE)
- Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)
- Gewässerrandstreifen
- Linksammlung
- Transparenz / Veröffentlichung
- Terminkalender
Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland
2015
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL), Ausgabe 06.02.2015
Seit dieser Förderperiode ist ein Teil der Betriebsprämie an die Einhaltung von Greening-Auflagen gebunden. Mit dem
können Sie für Ihren Betrieb errechnen, welche Anforderungen (Fruchtfolge und sog. ökologische Vorrangflächen) erfüllt sein müssen, um die Greeningprämie zu erhalten.
Artenlisten der zulässigen Arten für ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening:
Die benötigte Aussaatstärke der Zwischenfrüchte können Sie mit dem Mischungsrechner des LTZ berechnen.
Anerkannte Zwischenfruchtmischungen für die FAKT-Maßnahmen E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/ Gartenbau und F 1 Winterbegrünung finden Sie hier (die Liste wird regelmäßig aktualisiert).
Mithilfe des „öVF & FAKT-Wirtschaftlichkeitsrechners“ der LEL Schwäbisch Gmünd können Sie die wirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Maßnahmen für Ihren eigenen Betrieb kalkulieren. Zu der Exel-Anwendung gelangen Sie hier.
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wurde die Anfang der 90er Jahre in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fortgesetzt und auf aktuelle Problembereiche neu ausgerichtet. Rund ein Drittel der für den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) vorgesehenen Finanzmittel entfallen auf das Programm FAKT mit seinen rund 40 Teilmaßnahmen.
FAKT unterscheidet sich vom Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine bessere Förderung der Grünlandstandorte, eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus und durch spezifische Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz. Tierschutz und artgerechte Tierhaltung sind ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung. Daher wird dem Tierwohl sowie dem Erhalt gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen in FAKT eine besondere Bedeutung beigemessen.
Ziel
Das Ziel von FAKT ist der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung.
Mittelherkunft
EU, Bund, Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger
Landwirtschaftliche Unternehmen
Förderfähige Maßnahmen
FAKT fördert – nach dem Baukastensystem kombinierbar – folgende Maßnahmen:
A - Umweltbewusstes
Betriebsmanagement
B - Erhaltung und
Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume
C - Sicherung
landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
D - Ökologischen
Landbau / Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb
E - Umweltschonende
Pflanzenerzeugung und Anwendung biolog. / biotechn. Maßnahmen
F - Freiwillige
Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
G - Besonders
tiergerechte Haltungsverfahren
Fördervoraussetzungen
- Maßnahmen müssen für die Dauer von mindestens 5 Jahren durchgeführt werden. Die
Tierwohlmaßnahmen sind einjährig.
- Keine Ausbringung von kommunalem Klärschlamm
- Förderung erfolgt nur auf Flächen in Baden-Württemberg
Art und Höhe der Förderung
- Jede Maßnahme ist mit einer bestimmten Prämie, in der Regel je Hektar oder Tier, bewertet.
→ KURZÜBERSICHT FAKT-MASSNAHMEN - Die Prämienzahlung erfolgt jährlich.
- Mindestauszahlungsbetrag: 250 € je Antrag
- Degression der Förderung je Unternehmen bei über 100 ha LF für gesamtbetriebliche und bestimmte teilbetriebliche Maßnahmen
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift. |
Antragstellung
Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt. Antragsverfahren vom 2. November bis 15. Dezember des Vorjahres. Antragstellung bis 15. Mai des aktuellen Jahres mit dem Gemeinsamen Antrag.
Stand: 04.02.2019
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) startet ein neues Beratungsangebot, das mit Landes- und EU-Mitteln finanziert wird. 63 Beratungsorganisationen bieten 53 verschiedene Beratungsmodule an.
Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" vergünstigt das Land Baden-Württemberg bestimmte Beratungsangebote für die Betriebe deutlich um bis zu 100 Prozent. Die Maßnahme im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) können alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus nutzen.