NID – N min- Bodenproben zur Düngeberechnung
Im Hinblick auf die kommende Düngesaison möchten wir daran erinnern, dass für die Stickstoffdüngung auf Ackerflächen eine jährliche Ermittlung der Bodennitratgehalte durch repräsentative Bodenuntersuchungen (N min) je Bewirtschaftungseinheit bzw. die Übernahme amtlicher Vergleichswerte (Nitratinformationsdienst) notwendig ist.
In Nitratgebieten (VODüV Gebiete) nach § 13a DüV und in Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO ist die Düngung nach der Messmethode Pflicht.
Für eine aussagekräftige Düngungsempfehlung ist es wichtig, die Proben zeitnah zur geplanten Düngung zu ziehen.
Eine Stickstoffdüngung darf nicht erfolgen, wen der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder mit Schnee bedeckt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie am Landratsamt- Landwirtschaftsamt Waldshut,
Tel.: 07751/86-5325
Fax: 07751-865399