Ab dem Antragsjahr 2025 müssen die vier und sechs Kennarten (ÖR5/FAKT II B3.2) zwingend über das neue amtliche Formular 2025 oder die App profil (bw) dokumentiert werden. Die alten Formulare können in der Kontrolle nicht mehr akzeptiert werden. Das Formular 2025 finden Sie hier.
Wenn Sie die Dokumentation über die App machen, empfehlen wir Ihnen nach wie vor sicherheitshalber das Formular 2025 zu führen. In der App gibt es einige Neuerungen. Gerne laden wir Sie zu unserer Online-Veranstaltung zur Antragsteller-App profil (bw) am 04.04.2025 ein. Anmeldung unter 07751/86-5301 oder per E-Mail.
Bei Fragen zu den vier Kennarten steht Ihnen gerne Herr Isele zur Verfügung
Bei Fragen zur App können Sie sich gerne an Fr. Korherr wenden.