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Aktuelle Hinweise des MLR zur Düngebedarfsermittlung 2024

(Veröffentlicht am 19.06.2024)

„Aufgrund der außerverhältnismäßig extrem niederschlagsreichen Witterungsereignisse in den letzten Wochen darf der bereits ermittelte Düngebedarf für Grünland, mehrschnittigen Feldfutterbau und Ackerkulturen (ausgenommen Wintergerste, Winterraps und GPS) in der aktuellen Düngesaison um bis zu 10 Prozent überschritten werden. Der Ausnahmetatbestand gilt jedoch nicht in mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a DüV (rote Gebiete).“, teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württembergs mit. Genaueres finden Sie in „Düngung BW“ unter „Informationen“ in der Rubrik „Allgemeines“ im Dokument „Hinweis zur Düngebedarfsermittlung 2024“. Siehe: https://www.duengung-bw.de/landwirtschaft/views/informationen.xhtml.

Aus fachlicher Sicht ist dies v.a. für mehrschnittigen Feldfutterbau und für Grünland relevant. Die aktuellen Niederschläge lassen insgesamt überdurchschnittliche Erträge und damit einen überdurchschnittlichen N-Bedarf erwarten. Im Ackerbau, namentlich Maisanbau, könnte allenfalls auf sehr leichten Standorten, bei denen die Regenmengen die nutzbare Feldkapazität der Flächen bei weitem überschritten haben, die Nutzung dieser Regelung Sinn ergeben. 

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