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Bodenuntersuchung

Was ist zu beachten?

  • Stickstoff: Nach DüV jährliche Ermittlung durch repräsentative Boden-Untersuchungen (Nmin oder EUF) je Bewirtschaftungseinheit bzw. Übernahme amtlicher Vergleichswerte (Nitratinformationsdienst). Nicht erforderlich für Grünland.
  • Phosphat: Nach DüV Ermittlung durch Bodenuntersuchung aller Schläge über 1 ha mind. alle 6 Jahre. Ausgenommen: Reine Weideflächen ohne zusätzliche Mineraldüngung und max. 100 kg N/ha und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft.
  • Wir empfehlen eine Grundnährstoff- und pH-Untersuchung alle 3 bis 5 Jahre.

Wasserschutz - Problem- und Sanierungsgebiete:

Auf Schlägen größer als 10 ar sind Nmin-Proben zu ziehen und zwar:

zu

Mais (späte Nmin-Methode ab 4-Blatt-Stadium)

Kartoffeln

nach

Vorfrüchten mit N - reichen Ernteresten
(Raps, Erbsen, Ackerbohnen, Rüben ohne Blattabfuhr, Luzerne, Rotklee, Kleegras)

Kartoffeln

Umbruch mehrjähriger Stilllegung

auf

Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung von mehr als 1,4 GV je ha

Übertragen von Messwerten:

Bei gleicher Kultur, gleicher Vorfrucht und gleichen Standorteigenschaften können Messwerte auf andere Schläge übertragen werden, wenn für mindestens 50 % der in Frage kommenden Schläge Messwerte vorliegen.

Die Stickstoffdüngung ist innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen der Messwerte vorzunehmen, sonst wird eine erneute Probenahme erforderlich.  

Informationen zum Ziehen von Bodenproben

Beim Ziehen der Bodenproben ist folgendes zu beachten:

Vorgang Nmin-Untersuchung

Untersuchung von Grundnährstoffen & Spurenelementen

Gerät

Pürckhauer-Bohrer oder vergleichbare Geräte; auch Anbaugeräte zur automatischen Entnahme im Einsatz

Krumenbohrer; Probenahme auch mit automatischen (fahrenden) Geräten möglich

Anzahl Einstiche

8 - 15 je nach Größe des Feldes

15 - 20 pro Probe  (bei starken Bodenunterschieden evt. mehr Proben sinnvoll)

Entnahmetiefe

Durchwurzelbare Zone, i. d. R. drei Schichten á 30 cm

(0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm)

Pflugtiefe, meist 25 - 30 cm, bei reduzierter

Bodenbearbeitung 20 cm,

Grünland = 10 cm - auf vergleichbare

Bestandeszusammensetzung achten

Zeitpunkt der Probenahme

Möglichst kurz vor der beabsichtigten Düngung im Frühjahr

i. d. R. nach Getreide, vor der beabsichtigten Düngung

Probenbehandlung

Wird in Styroporboxen möglichst rasch gekühlt oder auch eingefroren, wenn längere Zwischenlagerung erforderlich ist

nach Möglichkeit relativ trockene Böden; Mischprobe von ca. 500-600 g, kann bei Zimmertemp. gelagert werden

 

Bohrstöcke können beim Amt für Landwirtschaft ausgeliehen werden.

 

Hier gelangen Sie zur Liste der in Baden-Württemberg zugelassenen Laboratorien.

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