Navigation überspringen

NID 2023

NID Saison 2023

 

Für die kommende Düngesaison im Frühjahr möchten wir daran erinnern, dass für die Stickstoffdüngung auf Ackerflächen eine jährliche Ermittlung der Bodennitratgehalte durch repräsentative Bodenuntersuchungen (Nmin) bzw. die Übernahme amtlicher Vergleichswerte (Nitratinformationsdienst) notwendig ist.

In Nitratgebieten (VODüV Gebiete) nach § 13a DüV und in Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO ist die Düngung nach der Messmethode Pflicht.

Kulturen/Kulturgruppe
von bis  Kulturen/Kulturgruppe von bis
Wintergetreide/Winterraps
01.02. 30.04. Zuckerrüben 15.02. 31.05.
Sommerungen 15.02. 30.04. Sonnenblumen 02.03. 15.06.
Mais, frühe Nmin-Methode 15.03. 30.06. Reben 15.03. 30.06.
Mais, späte Nmin-Methode 30.04. 30.06. Reben Junganlage 15.03. 31.07.
Frühkartoffeln 01.02. 15.05. Spargel 15.04. 31.07.
Kartoffeln 15.02. 15.06. Durchwachsene Silphie 01.03. 15.05.

Standortnummern (Barcodes) und Probenbegleitzettel erhalten Sie direkt beim Landwirtschaftsamt. 

Folgende Beprobungszeiträume sind zu berücksichtigen, da ansonsten keine Düngeempfehlung erstellt wird und die Probenahme nicht für die SchALVO geltend gemacht werden kann:


Für weitere Informationen oder bei Fragen:

07751/86-5325 oder Aleksandra.Kaminski@landkreis-waldshut.de

Auf der Seite des LTZ können demnächst die aktuellen N-Bodenwerte für die ersten Kulturen entnommen werden.

Link zur NID der LTZ

Bis dahin kann als Referenzwert der Durchschnitt der letzten 10 Jahre benutzt werden. Bei Änderungen über 10 kg*N/ha bedarf es einer späteren Anpassung.

Durchschnittswerte

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung