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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Förderung der Diversifizierung werden 2019 fortgeführt

2019 Umsetzung einiger Anpassungen im AFP aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)

Pressemitteilung des MLR vom 01.03.2019:

„Im abgelaufenen Jahr hatte bereits jeder dritte Antrag im AFP die Anschaffung von Maschinen der Außenwirtschaft zum Inhalt, die zur Emissionsminderung und für einen umweltschonenden Pflanzenschutz seit Mitte 2016 in die AFP Förderung aufgenommen wurden. Mit gut 2,2 Millionen Euro Fördermitteln wurde so die Anschaffung von 88 Geräten zur bodennahen Gülleausbringung, 19 besonders umweltschonenden Pflanzenschutzgeräten und zwei der seit 2018 neu aufgenommenen elektronisch gesteuerten Hackgeräte unterstützt. Durch deren Einsatz wird fortlaufend ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet“, erläuterte Minister Hauk. Die Maschinenförderung stelle eine notwendige Unterstützung für die landwirtschaftlichen Unternehmen dar, die in Zukunft strengere Aufbringungsanforderungen für flüssige Wirtschaftsdünger erfüllen müssen. Diese in der Düngeverordnung normierten Vorgaben für eine bodennahe Aufbringung treten auf bestelltem Ackerland ab 1. Februar 2020 und auf Grünland ab dem 1. Februar 2025 in Kraft.

Aufgrund der insgesamt sehr hohen Nachfrage beim AFP konnten beim letzten Auswahllauf im November 2018 nicht mehr alle Förderanträge ausgewählt und bewilligt werden. Bei der Diversifizierung war die Nachfrage nach Förderung 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig und alle 40 Vorhaben mit Gesamtinvestitionen in Höhe von 24 Millionen Euro wurden mit Zuwendungen in Höhe von 4,1 Millionen Euro bewilligt.

„Für das Jahr 2019 werden wir im AFP einige Anpassungen aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umsetzen, insbesondere um den Umbau von Ställen an die Anforderungen des Tierwohls und Investitionen zur Verbesserung des Risikomanagements besser zu unterstützen“, betonte der Minister.

Das Tierwohl fördernde Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Gebäuden, die nicht immer die Premiumanforderungen des AFP erfüllen können, sollen ab 2019 mit einem um zehn Prozent erhöhten Basisfördersatz unterstützt werden. Dies gilt für den Umstieg von der Anbindehaltung auf die Laufstallhaltung bei Rindern und Modernisierungsmaßahmen in der Jung- und Zuchtsauenhaltung.

Auch Investitionen, die landwirtschaftliche Betriebe bei Extremwetterlagen vor Ernteausfällen schützen, können mit den vereinfachten Fördervoraussetzungen für Frostschutzberegnungs- und Bewässerungsanlagen im AFP zielgerichtet unterstützt werden. „Dafür hat sich das Land bei den Beratungen auf Bundesebene zur Weiterentwicklung des GAK Rahmenplans stark gemacht, da wir vorbeugende Investitionen als eine sehr wichtige Säule des betrieblichen Risikomanagements ansehen, das angesichts der Klimawandels zunehmend an Bedeutung gewinnt,“ betonte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Agrarinvestitionsförderung

Die Agrarinvestitionsförderung (AFP) wird nach den bundeseinheitlichen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit länderspezifischer Ausgestaltung angeboten. Schwerpunkt ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Anpassung an höhere Anforderungen bei Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz. Geförderte Investitionen müssen im Einzelbetrieb wirtschaftlich sein. Die Fördersätze beim AFP liegen bei allen Investitionsvorhaben mit Basisförderung bei 20 Prozent. Investitionen, die den baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß den Premiumanforderungen entsprechen, können mit 30 Prozent im Bereich Rindvieh sowie 40 Prozent für Projekte in den Bereichen Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen gefördert werden.

Junglandwirte können bei den entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, jedoch maximal 20.000 Euro, erhalten. Insgesamt gilt eine prozentuale Förderobergrenze von 40 Prozent. Neu ist ab 2019 die Modernisierungsförderung mit einer Erhöhung des Basisfördersatzes um 10 Prozent bei bestimmten Investitionen in tierwohlfördernde Modernisierungsmaßnahmen.

Konkret sind dies Investitionen, die unter Einhaltung der Basisanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung bei der Umstellung der Haltung von Jung- oder Zuchtsauen (Deckzentrum oder Abferkelbereich) oder der Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei Milchkühen, Aufzuchtrindern, Mastrindern oder Mutterkühen durchgeführt werden. Neu ab 2019 sind auch vereinfachte Fördervoraussetzungen für Frostschutzberegnungs- und Bewässerungsanlagen, Vereinfachungen bei Investitionskonzepten für kleinere Maschineninvestitionen bis 150.000 Euro und die Verlängerung der befristeten Maschinenförderung im AFP bis Ende 2020.

Die Förderobergrenze für die zuwendungsfähigen Investitionskosten je Unternehmen bleibt 2019 unverändert bei 1,5 Millionen Euro. Für Investitionen in Gewächshäuser und für Betriebszusammenschlüsse liegt die Förderobergrenze bei 2 Millionen Euro. Diese kann in der Förderperiode 2014 bis 2020 pro Unternehmen einmal ausgeschöpft werden.

Diversifizierung – Einkommenskombinationen für landwirtschaftliche Betriebe

Bei der Diversifizierungsförderung, dem zweiten Programmteil der einzelbetrieblichen Investitionsförderung neben dem AFP, werden landwirtschaftliche Unternehmen beim Aufbau weiterer landwirtschaftsnaher Betriebszweige unterstützt. Schwerpunkte der Investitionen liegen in den drei Bereichen Pensionspferdehaltung, Verarbeitung und Vermarktung sowie Tourismus. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Obergrenze an Zuwendungen liegt aufgrund der De-minimis Regelung bei 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren. Geändert ab 2019 ist das Auslaufen der Förderung einer Anlage von Kurzumtriebsplantagen (KUP). Diese bis Ende 2018 befristete Fördermöglichkeit wird mangels Nachfrage nicht verlängert.

Antragstellung

Die Antragstellung zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist in Baden-Württemberg ganzjährig bei den Regierungspräsidien möglich. Vollständige Anträge können an den Auswahlläufen teilnehmen, die vor einer Bewilligung durchzuführen sind. Im Jahr 2019 werden ab Mitte März über das Jahr verteilt voraussichtlich insgesamt vier Auswahlläufe stattfinden. Informationen zur Förderung geben die unteren Landwirtschaftsbehörden und die Regierungspräsidien.

Die detaillierten Zuwendungsvoraussetzungen und aktuellen Antragsunterlagen sind in Kürze beim  Infodienst der Landwritschaftsverwaltung abrufbar.

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