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Förderung für Umweltschonende Technik

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat Einzelheiten zum Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft ins Internet eingestellt unter

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft

 

Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutz­mittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste.

 

Die Positivliste sowie die Förderrichtlinie (Bundesanzeiger) werden zeitnah ebenfalls auf der oben genannten Internetseite der LR eingestellt. Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte ein Investitionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, besteht die Möglichkeit, sich an den Hersteller zu wenden und über einen gut kenntlich gemachten Link auf der LR-Internetseite die Aufnahme beim BMEL zu beantragen.

 

Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro. Insgesamt darf der Zuschuss

  • 40 Prozent der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei landwirt­schaftlichen Betrieben und
  • 10 Prozent (20 Prozent bei Kleinunternehmern bis 10 Beschäftigten) der Investitionssumme (max. 200 000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen

nicht überschreiten. Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank (oder bei einer anderen Bank) beantragen.

 

Online-Förderanträge sind ab 11. Januar 2021 möglich. Bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides darf die Beauftragung oder Bestellung nicht erfolgt sein.

 

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