Die Landwirtschaftliche
Rentenbank hat Einzelheiten zum Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft ins Internet eingestellt
unter
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft
Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und
ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und
Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von
Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste.
Die Positivliste sowie die Förderrichtlinie
(Bundesanzeiger) werden zeitnah ebenfalls auf der oben genannten Internetseite der LR eingestellt. Die Positivliste wird
regelmäßig erweitert. Sollte ein Investitionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, besteht die
Möglichkeit, sich an den Hersteller zu wenden und über einen gut kenntlich gemachten Link auf der LR-Internetseite die Aufnahme
beim BMEL zu beantragen.
Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10
000 Euro. Insgesamt darf der Zuschuss
- 40 Prozent der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei
landwirtschaftlichen Betrieben und
- 10 Prozent (20 Prozent bei Kleinunternehmern bis 10 Beschäftigten) der
Investitionssumme (max. 200 000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen
Maschinenringen
nicht überschreiten. Der Zuschuss ist mit einem
zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank (oder bei einer anderen Bank)
beantragen.
Online-Förderanträge sind ab 11. Januar 2021
möglich. Bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides darf die Beauftragung oder Bestellung nicht erfolgt sein.“