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Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald

Ende Juli wurde vom Umweltministerium das neue Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald ausgewiesen. Mit Ausnahme der vier östlichen Gemeinden Hohentengen, Dettighofen, Jestetten und Lottstetten liegt der Landkreis Waldshut innerhalb des Fördergebiets. Seit der Ausweisung als Fördergebiet sind Herdenschutzmaßnahmen, wie Materialkosten für Zäune oder anteilige Erstellungskosten förderfähig. Finanziell unterstützt werden Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Schaf- und Ziegenhaltung, landwirtschaftlicher Gehegehaltung von Schalenwild sowie Betriebe mit Kälber- und Fohlenhaltung. Antragsberechtigt sind außerdem Personen mit nicht gewerblicher Kleintierhaltung und Hobbytierhaltung. Es gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Mit Ablauf des Jahres (Ende Juli 2021) können durch einen Wolf verursachte Schäden nicht mehr entschädigt werden, wenn zum Zeitpunkt des Schadens kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden war.

Weitere Informationen und Zuständigkeiten:

Verdacht auf Riss/Verletzung durch Wolf (<24h)

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA)

0761 4018-274, 0173 6041117, (tägl. erreichbar)

 

Beratung Herdenschutz

Laura Huber-Eustachi, FVA

0761 4018-471

 

Förderung von Präventionsmaßnahmen

Antragstellung im LK WT

Manfred Geretzky, Amt für Umweltschutz

07751 86-3228



Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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