Ende Juli wurde vom Umweltministerium das neue Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald
ausgewiesen. Mit Ausnahme der vier östlichen Gemeinden Hohentengen, Dettighofen, Jestetten und Lottstetten liegt der Landkreis
Waldshut innerhalb des Fördergebiets. Seit der Ausweisung als Fördergebiet sind Herdenschutzmaßnahmen, wie Materialkosten
für Zäune oder anteilige Erstellungskosten förderfähig. Finanziell unterstützt werden Haupt- und
Nebenerwerbsbetriebe mit Schaf- und Ziegenhaltung, landwirtschaftlicher Gehegehaltung von Schalenwild sowie Betriebe mit Kälber- und
Fohlenhaltung. Antragsberechtigt sind außerdem Personen mit nicht gewerblicher Kleintierhaltung und Hobbytierhaltung. Es gilt eine
Übergangsfrist von einem Jahr. Mit Ablauf des Jahres (Ende Juli 2021) können durch einen Wolf verursachte Schäden nicht mehr
entschädigt werden, wenn zum Zeitpunkt des Schadens kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden war.
Weitere Informationen und Zuständigkeiten:
Verdacht auf Riss/Verletzung durch Wolf (<24h)
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA)
0761 4018-274, 0173 6041117, (tägl. erreichbar)
Beratung Herdenschutz
Laura Huber-Eustachi, FVA
0761 4018-471
Förderung von Präventionsmaßnahmen
Antragstellung im LK WT
Manfred Geretzky, Amt für Umweltschutz
07751 86-3228
Weiterführende
Informationen finden Sie hier.