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Geflügelpest - Aufstallungspflicht für Geflügel in den Gemeinden Jestetten und Lottstetten

In der Schweiz in unmittelbarer Nähe zu Jestetten und Lottstetten wurde die hochansteckende Geflügelpest (Vogelgrippe) festgestellt. In beiden Gemeinden müssen Maßnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergriffen werden. Das Landratsamt hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen.

Zurzeit tritt die Vogelgrippe in Europa vermehrt auf. Durch die Überwinterung von Zugvögeln in unseren Breiten, wurden bereits mehrfach Fälle von an Vogelgrippe erkrankten Wildvögeln in Baden-Württemberg nachgewiesen. Im Züricher Weinland sind nun in einer privaten Vogelhaltung Schwarzschwäne an der hochansteckenden Geflügelpest verendet. Die Schwäne haben sich aller Wahrscheinlichkeit nach, durch den Kontakt mit infizierten Wildvögeln an der Seuche angesteckt. Der aktuell bekannte Virustyp ist nach heutigem Wissensstand für den Menschen ungefährlich. Geflügelprodukte wie Eier und Fleisch können bedenkenlos konsumiert werden.

Da der Schweizer Seuchenausbruch aufgrund der Grenznähe im zehn Kilometer Radius zu Jestetten und Lottstetten liegt, sind in den beiden Gemeinden Maßnahmen zum Schutz des Hausgeflügels notwendig. Geflügelhalter müssen ihr Geflügel im Stall lassen oder in geschützten Ausläufen, die nach oben eine dichte Abdeckung aufweisen oder eine Überspannung mit Netzen, deren Maschenweite nicht mehr als 25 Millimeter betragen darf. Die Seitenbegrenzungen des Auslaufs müssen ebenfalls gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Diese Aufstallungspflichtgilt vorerst bis zum 08. März 2023, kann aber in Abhängigkeit von der Geflügelpestsituation verlängert werden.

Aufgrund der angespannten Geflügelpestsituation hat das Land Baden-Württemberg bereits im Januar 2023 eine Allgemeinverfügung für alle Geflügelhaltenden erlassen, um die Vogelhaltungen vor einem Kontakt mit der Vogelgrippe zu schützen. Die Maßnahmen umfassen allgemeine Hygienemaßnahmen, wie Waschen der Hände mit Wasser und Seife beim Betreten bzw. Verlassen des Stalles, Trennung von Straßen- und Stallkleidung, Benutzung von stalleigenen Schuhen, Sicherung der Ein- und Ausgänge vor unbefugtem Zutritt. Aber auch Maßnahmen, um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern: Futter und Einstreu Wildvogelsicher aufbewahren, füttern im Stall, tränken mit Leitungswasser statt mit Regen- oder sonstigem Oberflächenwasser. Diese Biosicherheitsmaßnahmen sollen dazu beitragen, die Tiere vor der unheilbaren Krankheit zu schützen. Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, die Maßnahmen konsequent umzusetzen, um so den Ausbruch beim Hausgeflügel zu verhindern.

Geflügelhalter, die sich bisher noch nicht beim Veterinäramt registriert haben, sind aufgefordert, ihre Vogelhaltung zu melden. Sollten erhöhte Todesfälle in den Beständen vorkommen oder sollte ein toter Wasser- oder Greifvogel gefunden werden, ist das Veterinäramt zu verständigen:

Telefon: 07751 86 5201, E-Mail: Veterinaeramt(at)landkreis-waldshut.de.


Weitere Informationen gibt es hier.

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