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Antibiotikaminimierungskonzept

Das im Jahr 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept, das Masttiere der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute umfasst hat, wurde mit Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zum 1. Januar 2023 auf weitere Tierkategorien, sogenannte Nutzungsarten, ausgedehnt. Die hierfür im Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (http://www.hi-tier.de) betriebene Antibiotikadatenbank wird fortgeführt. Aus Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung und zu Tierzahlen wird die halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit (bTH) berechnet. Tierhalterinnen und Tierhalter gleichen die eigene bTH mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 für die jeweilige Nutzungsart ab und ergreifen bei Überschreitung der Kennzahlen Folgemaßnahmen. Diese Vorgänge wiederholen sich für jedes Erfassungshalbjahr.

Das Merkblatt finden Sie hier.

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