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Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Dem Integrierten Pflanzenschutz wird dabei eine besondere Bedeutung eingeräumt. Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes ist im Nationalen Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung niedergelegt, siehe:
Nationaler
Aktionsplan Pflanzenschutz - Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
Informationen zum Integrierten Pflanzenschutz Plus
Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz - BMELV 2010
Allgemeinverfügung Maiswurzelbohrer
(Fruchtfolgeregelung von maximal 2/3 Maisanbau)
Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz
Der Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde am 10. April 2013 von der Bundesregierung verabschiedet. Dieser Aktionsplan ist im Pflanzenschutzrecht und in der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union verankert.
Für die Umsetzung des NAP wurde in Baden-Württemberg eine landesweite Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, der Landesanstalten, der Regierungspräsidien und der Unteren Landesbehörden. Eingebunden sind die Bereiche Acker-, Obst-, Gemüse- und Weinbau sowie der Forst.
Ein wichtiges Ziel ist u.a. die Verbesserung von Information und Beratung sowie die Entwicklung und Bereitstellung von Beratungssystemen für den integrierten Pflanzenschutz.
In der Broschüre Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Aktivitäten des Pflanzenschutzdienstes in Baden-Württemberg ist beschrieben wie der NAP seither in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, welche Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz bereits Eingang in die Praxis gefunden haben.
Weitere Informationen rund um den NAP finden Sie unter:
Datum | Bezeichnung | Typ |
---|---|---|
23.01.2024 | Wachstumsregler in Getreide | |
23.01.2024 | Insektizide im Getreide | |
23.01.2024 | Fungizide im Getreide |
Leere Pflanzenschutzmittelverpackungen können dieses Jahr an folgendem Termin zurückgegeben werden (PAMIRA (c)):
ZG Stühlingen: Der Termin 2022 wird veröffentlicht wenn er bekannt ist.
Alle weiteren Termine für Baden-Württemberg finden sich unter www.pamira.de oder im Heft Integrierter Pflanzenschutz.
Kleinere Mengen unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel können über die Schadstoffsammlung der Gemeinden entsorgt werden. die Termine finden Sie hier.
Größere Mengen unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel können seit Herbst 2013 mit dem Rücknahme-System PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) entsorgt werden.
Vom November bis Dezember jeden Jahres werden an verschiedenen Standorten im Bundesgebiet unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel zurückgenommen. Dazu zählen Mittel, die in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden dürfen, weil zum Beispiel ihre Anwendung verboten bzw. die Zulassung abgelaufen ist oder die Mittel durch lange Lagerung (über mehrere Jahre) unbrauchbar geworden sind.
Auch sonstige landwirtschaftliche Chemikalien, wie z.B. Reinigungsmittel, Öle oder Dünger werden zurückgenommen. Die Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel und anderer landwirtschaftlicher Chemikalien soll mit dem PRE-System dauerhaft in Deutschland etabliert werden.
Alle Anlieferer erhalten als abfallrechtlichen Nachweis einen Original-Übernahmeschein. Die Chemikalien werden durch das PRE-System nach der Sammlung in dafür genehmigten Sonderabfall-Verbrennungs- oder Behandlungsanlagen entsorgt. Auf der Webseite http://www.pre-service.de/ finden Sie alle Details und Informationen zum PRE-System, alle Sammelstellen und Termine sowie die Annahmebedingungen.
Unter der kostenlosen Hotline 0800 3086001 stehen Experten der Firma RIGK GmbH, Wiesbaden, die mit der Durchführung des Projekts betraut ist, für Fragen rund um Rücknahme und Entsorgung von unbrauchbaren Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung (Mo - Fr., 9 -17 Uhr).
Lohnunternehmer, die für ihre Kunden Pflanzenschutzmittel anwenden möchten müssen sich dafür nach §10 PflSchG beim Regierungspräsidium registrieren.
Für eine optimale Wirkung der Pflanzenschutzmittel ist neben idealen Witterungsbedingungen und geeigneten Wachstumsphasen, der Einsatz einer optimalen Applikationstechnik entscheidend. Faktoren wie die Eigenschaft des ausgebrachten Wirkstoffes, die Zielfläche der zu behandelnden Kultur, Fahrgeschwindigkeit, Düsentyp und Applikationsmenge spielen bei der Wahl der Applikationstechnik eine entscheidende Rolle.
Da Pflanzenschutzmittel biologisch wirksame Stoffe enthalten, ist der sachgerechte Umgang und die richtige Schutzkleidung entscheidend, um mögliche gesundheitliche Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden. In der Folienserie Anwenderschutz wird die richtige Handhabung dargestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des LTZ Augustenberg.
Mit der Pflanzenschutzgeräteverordnung, die am 06.07.2013 in Kraft getreten ist, verlängerten sich die Zeitabstände zwischen den Prüfungen vier auf sechs Halbjahre (3 Jahre).
Für alle Geräte die vor dem 06.07.2013 geprüft wurden, galt die Prüfplakette ein Jahr länger als angegeben (z.B. Prüfplakette 2. Halbjahr 2013 – verlängert und zu prüfen bis 2. Halbjahr 2014).
Neugeräte müssen innerhalb der ersten 6 Monate nach Gebrauch zur Kontrolle.
Alle Pflanzenschutzgeräte die bisher nicht der Prüfpflicht unterlagen, wie z.B. Streifenspritzgeräte(Unterstock- und Bandspritzen), Nebelgeräte, Schlauchspritzanlagen (z.B. Karrenspritzen, auch in Gewächshäusern), stationäre Pflanzenschutzgeräte (Gießwagen), Spritzzügen, Zweiwegefahrzeuge, oder Luftfahrzeuge sind bis 2. Halbjahr 2016 einer Geräteprüfung zu unterziehen.
Stationäre und mobile Beizgeräte, Granulatstreuer, vom Schlepper getragene oder von Personen geschobene bzw. gezogene Streichgeräte sowie Bodenentseuchungsgeräte sind erstmalig bis 31.12.2020 zu prüfen.
Von der Prüfpflicht ausgenommen sind nur Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streich- und Spritzgeräte mit Rotationszerstäubern, handbetätigte Rückenspritzgeräte sowie motorbetriebene Rückenspritz- und Rückensprühgeräte.
Siehe hierzu die LTZ Präsentation
Checkliste für die Eigenkontrolle von Pflanzenschutzgeräten (LTZ, Feb 2015)
Checkliste für die Eigenkontrolle von Pflanzenschutzgeräten |
Nach dem 26. November 2015 verlieren alle alten Sachkundenachweise ihre Gültigkeit. Jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, über den Pflanzenschutz berät, Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringt oder Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt muss ab dem 26. November 2015 einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen.
Ab dem 26. November 2015 darf der Handel Pflanzenschutzmittel, die für berufliche Anwender zugelassen sind (sog. Profimittel), nur gegen Vorlage des neuen Sachkundenachweises abgeben. Wir empfehlen daher allen Personen, die im Pflanzenschutz sachkundig sind (Landwirte, Forstwirte, ...) und weiterhin auch sachkundig bleiben wollen, beim zuständigen Landwirtschaftsamt einen neuen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat zu beantragen.
Sie können den neuen Sachkundenachweis online im Internet unter http://www.pflanzenschutz-skn.de beantragen. Alternativ besteht weiterhin auch die Möglichkeit einen Papierantrag beim Landwirtschaftsamt Waldshut zu stellen. Das Formular hierzu finden Sie im Downloadbereich.
Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ist eine Kopie des Nachweises (z. B. Abschlusszeugnis landwirtschaftlicher Ausbildung, Sachkundezeugnis, Fortbildungsnachweis, etc.) einzureichen, der zur Sachkunde im Pflanzenschutz berechtigt. Beim Online-Antrag müssen die notwendigen Unterlagen eingescannt und hochgeladen oder per Post an das Landwirtschaftsamt geschickt werden.
Die Ausstellung des Sachkundenachweises ist gebührenpflichtig und kostet beim Landratsamt Waldshut 37 Euro.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen beim Landwirtschaftsamt Waldshut folgende
Ansprechpartner zur Verfügung: Herr Niederland (Tel.: 07751/86-5334) und Frau Gassner (Tel.: 07751/86-5333).
Informationen zu Schädlingen und Pflanzenschutzmaßnahmen bei einzelnen Kulturpflanzen aus der Schriftreihe des LTZ "Hinweise zur Pflanzengesundheit".