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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - Mitteilung der Haltungseinrichtung in BW nun möglich

Die Kennzeichnungspflicht der Tierhaltungsform auf Lebensmitteln gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio. Jeder Betrieb muss sich einer Haltungsform zuordnen. Dazu müssen die Haltungseinrichtungen des Betriebs die erforderlichen Kriterien der entsprechende Haltungsform erfüllen.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie HIER.

 

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