Page 3 - Heft_3_2022_Biodiversität
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Editorial

       Landinfo 3/2022

















       Biodiversität in Gefahr - das Handeln hat begonnen

       Mit „Biodiversität in Gefahr – höchste Zeit zu handeln“ war mein Beitrag vor drei Jahren
       überschrieben, als in der Landinfo das Thema „Biodiversität“ erstmals als Schwerpunkt aufge-
       griffen wurde (vgl. Landinfo 3/2019). Inzwischen ist das Bewusstsein sowohl in der Gesell-
       schaft und bei den politisch Verantwortlichen als auch in der praktischen Landwirtschaft
       deutlich gestiegen und es wurde erkannt, dass für den Erhalt der Biodiversität deutlich mehr
       getan werden muss. Das fand seinen Niederschlag nicht zuletzt im über die Landesgrenzen
       hinweg beispielgebenden Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes und in der Verlängerung
       des „Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt“.

       Die Landwirtschaft ist zugleich Mitverursacherin und Betroffene des Biodiversitätsverlustes.
       Sie ist verantwortlich für die Pflege und den Erhalt zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, auch
       von bedrohten Spezies. Aktuell ist die Landwirtschaft jedoch von massiven Preiserhöhungen
       bei Düngemittel- und Energiekosten betroffen, sieht sich extremen Erzeugerpreisschwankun-
       gen ausgesetzt und muss aufgrund anhaltender Trockenheit infolge des Klimawandels drasti-
       sche Ernterückgänge hinnehmen. Es ist leicht nachvollziehbar, dass in einer solchen Situation
       die Bedrohung der Biodiversität nicht als prioritäres Problem wahrgenommen wird. Dennoch
       ist die Feststellung „Biodiversität in Gefahr – höchste Zeit zu handeln” heute genauso richtig
       wie vor drei Jahren und der Handlungsbedarf ist weiter gestiegen. Insofern ist es umso mehr
       Aufgabe von Politik, Wissenschaft, Verwaltung, aber auch der Gesellschaft, sich mit diesem
       Handlungsbedarf auseinanderzusetzen und die Landwirtschaft mit Informationen, Hand-
       lungshinweisen, Förderprogrammen und Beratung zu unterstützen.

       Die Ausgestaltung des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
       und der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für die neue Förderperiode ab 2023 trägt den An-
       forderungen zum Erhalt der Biodiversität Rechnung. In der Landwirtschaftsverwaltung wur-
       den zudem 40 neue Stellen zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes geschaffen. Mit
       zahlreichen weiteren Maßnahmen des Landes, Fragestellungen und Ansätzen aus und in der
       Landwirtschaft setzt sich das vorliegende Heft auseinander.

       Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und hoffe, dass Sie vielfältige Impulse für Ihre
       eigenen Aktivitäten zur Unterstützung und Erhaltung der Biodiversität mitnehmen können.

                                                                                         Roland Großkopf

                                                                                         LEL Schwäbisch Gmünd
                                                                                         Tel.: 07171 / 917 - 413
                                                                                         roland.grosskopf@lel.bwl.
                                                                                         de
       Roland Großkopf
       Leitung Abt. 3
       LEL Schwäbisch Gmünd












       Landinfo 3/2022
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