Navigation überspringen

Allgemeinverfügung Maiswurzelbohrer

Das Landwirtschaftsamt Waldshut hat gestern mit Absprache des RP Freiburg eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers erlassen.

Kerninhalt ist das Verbot von Mais als Monokultur auf den Flächen.

Auf Maisanbauflächen ist eine Fruchtfolge von höchstens zweimal Maisanbau in drei aufeinanderfolgenden Jahren (zwei Drittel) einzuhalten. Als Beginn der Fruchtfolge gilt der 01.01.2021.

Somit darf erstmalig auf Flächen auf denen in den Jahren 2021 und 2022 Mais stand, 2023 kein Mais stehen.

Diese Allgemeinverfügung gilt in den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Albbruck, Bad Säckingen, Dettighofen, Dogern, Eggingen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Laufenburg, Lottstetten, Murg, Stühlingen, Waldshut-Tiengen, Wutöschingen.

Antragsteller beachten bitte zusätzlich die Vorgaben zur Fruchtfolge der neuen GAP, die ab 2023 gilt.

Die komplette Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen.

Hintergrund sind die steigenden Fangzahlen des Maiswurzelbohrers im Landkreis. Diese lagen 2021 bei 265 Käfer je Falle (2020: 116).



Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung