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Integrierter Pflanzenschutz Plus

Das LTZ Augustenberg hat neue landesspezifische Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz nach dem neuen NatSchG/LLG in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Neben den allgemeinen Grundsätzen zum integrierten Pflanzenschutz sind dabei in der Landwirtschaft zusätzliche landesspezifische Vorgaben einzuhalten (§ 17c LLG). Ziel ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Die Vorgaben gelten für den integrierten wie ökologischen Anbau.

Dazu finden Sie auf der Seite des LTZ Informationen zu den Vorgaben.

Themen sind unter anderem:

- Fruchtfolge

- Vermeidung von Resistenzen

- Bekämpfungsschwellen

- Zielgenauer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln



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