Navigation überspringen

HIT-Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen ab August 2023

Neues EU-Tiergesundheitsrecht:

Ab 01.08.2023 sind für Schweine und Schafe/Ziegen zusätzlich zu den bekannten Stichtags- und Zugangsmeldungen auch Abgangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen. Die jeweiligen Meldemasken „Tierbewegungen“ bei Schweinen und Schafe/Ziegen wurden in der HI-Tier–Datenbank angepasst.

Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf Abgänge lebender Tiere! Tod, Verendung, Tötung, oder Schlachtung ist unverändert nicht zu melden. Das Bestandsregister ist weiterhin zu führen.

Mehr Infos finden Sie auch hier.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung