Glyphosateinschränkungen ab dem 08.09.2021

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Der Einsatz von Glyphosat wird bis zum vollen Verbot 2024 in der Landwirtschaft weiter eingeschränkt.

Verboten ist der Glyphosateinsatz ab dem 08.09.2021:

- in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten

- in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten

- als Spätanwendung vor der Ernte

Außerhalb der Schutzgebiete bleibt der Einsatz erlaubt bei:

- Problemunkräutern wie: Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke

- Erosionsgefährdeten Flächen

- Mulch und Direktsaatverfahren außerhalb der Schutzgebiete

-  Auf Grünland nur zur Erneuerung bei einer Verunkrautung, bei der die Futtergewinnung aus Sicht der Tiergesundheit nicht möglich ist oder auf erosionsgefährdeten Flächen.