NID – N min- Bodenproben zur
Düngeberechnung
Im Hinblick auf die kommende Düngesaison möchten wir daran erinnern, dass für die
Stickstoffdüngung auf Ackerflächen eine jährliche Ermittlung der Bodennitratgehalte durch repräsentative
Bodenuntersuchungen (N min) je Bewirtschaftungseinheit bzw. die Übernahme amtlicher Vergleichswerte (Nitratinformationsdienst)
notwendig ist.
In Nitratgebieten (VODüV Gebiete) nach § 13a DüV und in Problem- und Sanierungsgebieten
nach SchALVO ist die Düngung nach der Messmethode Pflicht.
Für eine aussagekräftige Düngungsempfehlung ist es wichtig, die Proben zeitnah zur
geplanten Düngung zu ziehen.
Eine Stickstoffdüngung darf nicht erfolgen, wen der Boden überschwemmt, wassergesättigt,
gefroren oder mit Schnee bedeckt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie am Landratsamt- Landwirtschaftsamt
Waldshut,
Tel.: 07751/86-5325
Fax: 07751-865399
Aleksandra.Kaminski@landkreis-waldshut.de