Navigation überspringen

Glyphosateinschränkungen ab dem 08.09.2021

Der Einsatz von Glyphosat wird bis zum vollen Verbot 2024 in der Landwirtschaft weiter eingeschränkt.

Verboten ist der Glyphosateinsatz ab dem 08.09.2021:

- in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten

- in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten

- als Spätanwendung vor der Ernte

Außerhalb der Schutzgebiete bleibt der Einsatz erlaubt bei:

- Problemunkräutern wie: Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke

- Erosionsgefährdeten Flächen

- Mulch und Direktsaatverfahren außerhalb der Schutzgebiete

-  Auf Grünland nur zur Erneuerung bei einer Verunkrautung, bei der die Futtergewinnung aus Sicht der Tiergesundheit nicht möglich ist oder auf erosionsgefährdeten Flächen.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung