Der Einsatz von Glyphosat wird bis zum vollen Verbot 2024 in der Landwirtschaft weiter eingeschränkt.
Verboten ist der Glyphosateinsatz ab dem 08.09.2021:
- in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten
- in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
- als Spätanwendung vor der Ernte
Außerhalb der Schutzgebiete bleibt der Einsatz erlaubt bei:
- Problemunkräutern wie: Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke
- Erosionsgefährdeten Flächen
- Mulch und Direktsaatverfahren außerhalb der Schutzgebiete
- Auf Grünland nur zur Erneuerung bei einer Verunkrautung, bei der die Futtergewinnung aus Sicht der Tiergesundheit nicht möglich ist oder auf erosionsgefährdeten Flächen.