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Hagelschäden und der GA

In einigen Regionen im Landkreis Waldshut sind vor kurzem starke Unwettern niedergegangen und Hagelschäden entstanden.

Es handelt sich hierbei um einen Fall höherer Gewalt, der vom Antragssteller der Unteren Landwirtschaftsbehörde mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Fotos) innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen ist (vgl. Art. 4 Abs2 VO (EU) Nr. 640/2014).

Der Nutzungscode muss i.d.R. nicht geändert werden, die beantragte Kultur ist ja auf der Fläche vorhanden, der Beihilfeanspruch bleibt bestehen.

Beantragte FAKT Maßnahmen, die aufgrund der Unwetter nicht durchgeführt werden können, sind abzumelden. In diesem Fall werden auch keine FAKT Ausgleichsleitungen gewährt. Bei mehrjährigen Verpflichtungen wird auf eine Rückforderung in den Vorjahren verzichtet, weil die Verpflichtungsunterschreitung auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist.

Bei Fragen melden Sie sich bitte in der Fachabteilung für Ausgleichleistungen. 

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