NID – N min- Bodenproben zur
Düngeberechnung
Im Hinblick auf die kommende Düngesaison möchten wir daran erinnern, dass für die
Stickstoffdüngung auf Ackerflächen eine jährliche Ermittlung der Bodennitratgehalte durch repräsentative
Bodenuntersuchungen (N min) je Bewirtschaftungseinheit bzw. die Übernahme amtlicher Vergleichswerte (Nitratinformationsdienst)
notwendig ist.
In Nitratgebieten (VODüV Gebiete) nach § 13a DüV und in Problem- und Sanierungsgebieten
nach SchALVO ist die Düngung nach der Messmethode Pflicht.
Für eine aussagekräftige Düngungsempfehlung ist es wichtig, die Proben zeitnah zur
geplanten Düngung zu ziehen.
Eine Stickstoffdüngung darf nicht erfolgen, wen der Boden überschwemmt, wassergesättigt,
gefroren oder mit Schnee bedeckt ist.
2022 besteht keine Möglichkeit mehr die N
min-Bodenproben vom Lohnunternehmer ziehen zu lassen. Die N min -Proben für Getreide und Raps ziehen wir, sobald es die
Boden-Witterungsverhältnisse zulassen (vermutlich Anfang - Mitte März). Bei Mais ist die
späte N min-Messung ab dem 4-Blatt-Stadium vorgeschrieben.
Die Organisation erfolgt wie in den Vorjahren durch das Landwirtschaftsamt. Wenn Sie die
Probenahme über das Amt abwickeln wollen, geben Sie uns bitte telefonisch, per Fax oder E-Mail die Anzahl der Proben durch. Wir senden
Ihnen die entsprechende Anzahl an NID-Formularen zu.
Weitere Informationen erhalten Sie am Landratsamt- Landwirtschaftsamt
Waldshut,
Tel.: 07751/86-5325
Fax: 07751-865399
Aleksandra.Kaminski@landkreis-waldshut.de