Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2023
Das Labor des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bei der Untersuchung einer vom
Pflanzenschutzdienst NRW entnommenen Verdachtsprobe des Parallelhandel-Mittels Zako (GP-Nummer: 034145-00/039, Chargennummer: 20230216,
Herstellungsdatum: FEB/2023) Abweichungen in der Zusammensetzung festgestellt.
Der eigentlich darin enthaltene Wirkstoff Aclonifen konnte nicht nachgewiesen werden, jedoch zwei andere herbizide Wirkstoffe, Atrazin und
Metribuzin. Der Wirkstoff Atrazin ist in der EU nicht genehmigt. Gebinde mit dieser Chargennummer dürfen nicht in Verkehr gebracht und
angewendet werden, da sie nicht von der Zulassung abgedeckt sind.
Bei einer Anwendung des Mittels mit der genannten Charge können Pflanzenschäden auftreten. Bestände des Mittels mit der
genannten Chargennummer sollten dem Landwirtschaftsamt Wadlshut gemeldet werden. Kulturpflanzenschäden sollten ebenfalls gemeldet
werden.